Antrag auf Kostenerstattung für Studienfahrten an sächsische Lernorte

Die Antragstellung erfolgt ab sofort statt über PDF-Formulare über dieses Online-Formular.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Landerservicestelle: sachsen@lernorte.eu / 0351 433 14 – 110

* = Pflichtfeld

1) Antragsteller/in (Schule)

Optional, z. B. Schulleitung oder Sekretariat. Mehrere Adressen mit Komma trennen.

2) Beschreibung der Fahrt

Die Möglichkeit der Kostenerstattung gilt ausschließlich für die Lernorte, die auf unserer Webseite aufgeführt werden.

Thematisierter Zeitraum *
Vorgesehene Verkehrsmittel *

Ab Klassenstufe 8

3) Erklärungen
Informationen
  1. Die Möglichkeit der Kostenerstattung gilt ausschließlich für die Lernorte, die auf unserer Webseite aufgeführt werden.
  2. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen ausschließlich die angefallenen Fahrtkosten und die Kosten zur Nutzung des pädagogischen Angebots (Eintrittsgebühren, Sachmittel, Honorare etc.) in einem Rahmen von maximal 500 €.
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an sächsische Schulen ab Klassenstufe 8, die das Thema im Geschichtsunterricht behandelt haben.
  4. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
  5. Es werden nur Vorhaben unterstützt, mit denen noch nicht begonnen wurde.
  6. Insofern der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) für die An- und Abreise nicht genutzt wird, sind bei Reisekosten über 500€ drei Reisekostenangebote einzuholen, auch wenn max. 500€ Erstattung beantragt werden. Diese sind nach Ende der Fahrt dem Abrechnungsformular beizufügen. Berücksichtigt wird das wirtschaftlichste Angebot.
  7. Der Antrag kann nur über dieses Online-Formular eingereicht werden. Sie erhalten nach dem Absenden die übermittelten Daten als PDF an die angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) für Ihre Unterlagen.
  8. Besuche außerschulischer Lernorte sind gut vor- und nachzubereiten und sollten nicht benotet werden, ebenso wenig wie im Nachhinein zum Lernortbesuch stattfindendes Feedback.

Abrechnung

Nach Genehmigung des Antrags auf Kostenerstattung und spätestens 2 Wochen nach der Durchführung der Lernortfahrt ist die Abrechnung einzureichen:

  1. per Online-Formular und
  2. per Post an die Landesservicestelle Lernorte des Erinnerns und Gedenkens, c/o Brücke|Most-Stiftung, Reinhold-Becker-Str. 5, 01277 Dresden:
    1. das ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Abrechnungsformular,
    2. die Besuchsbestätigung (wird Ihnen mit der Bestätigung des Antrags bereitgestellt),
    3. die Originalbelege aller Ausgaben (Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc.),
    4. ggf. Originalfahrscheine bei ÖPV (Datum, Personenzahl und Strecke müssen klar erkennbar sein),
    5. ggf. die drei regionalen Fahrtkostenangebote.

Nach vollständiger Einreichung der notwendigen Unterlagen werden die Ausgaben bis max. 500 € auf das angegebene Konto erstattet.

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.