
Studienfahrten an sächsische Lernorte
Studienfahrten an sächsische Lernorte
Beratung und Förderung bei Lernortfahrten in Sachsen
Sie wollen gemeinsam mit Ihren Schüler(inne)n ab Klassenstufe 8 einen außerschulischen Lernort in Sachsen zu einem historischen Thema des 20. Jahrhunderts besuchen?
Einen passenden Ort finden Sie hier über die interaktive Karte. Dort können Sie nach historischen Schwerpunkten filtern – Details zu Ihrer Auswahl werden unterhalb der Karte angezeigt.
Wir unterstützen Ihre angemeldete Lernortfahrt mit max. 500 € für Programm- und Fahrtkosten. Das Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf dieser Seite weiter unten erklärt. Die entsprechenden Antragsformulare sind ganz unten im Download-Bereich zu finden.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an sächsische Schulen und übrigens auch für einige Lernorte, die bis zu 10 Kilometer außerhalb Sachsens liegen und unten aufgeführt werden.
Wir beraten Sie ebenso zu Online- und Blended-Learning-Formaten.
Lernorte in SACHSEN finden
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Lernorte nach Ihren Kriterien

Kostenerstattungsverfahren
Sie finden diese Information auch unten im Download-Bereich unter dem Titel „Ablauf des Verfahrens (PDF)“
Suchen Sie sich zunächst hier oben drüber einen geeigneten außerschulischen Lernort aus. Die Einteilung der Lernorte nach inhaltlichen Kategorien hilft Ihnen bei der Auswahl. Bei Fragen zum pädagogischen Bildungsangebot stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der jeweiligen Lernorte zur Verfügung. Nutzen Sie dazu die oben aufgeführten Kontaktdaten.
Nehmen Sie Kontakt mit dem ausgewählten Lernort auf und finden Sie einen Termin sowie ein angemessenes pädagogisches Angebot für den Besuchstag. Bitte beachten Sie, dass bei öff. Schulen mitfahrende Lehrkräfte die Bildungsfahrt als Dienstreise beim zuständigen Landesamt für Schule und Bildung beantragen müssen.
Besuche außerschulischer Lernorte sind gut vor- und nachzubereiten und sollten nicht benotet werden, ebenso wenig wie im Nachhinein zum Lernortbesuch stattfindendes Feedback.
Reichen Sie den „Antrag auf Kostenerstattung“(unten als Download, bitte die jeweils aktuellste Version von unserer Webseite verwenden!) vor Antritt der Bildungsfahrt bei der Landesservicestelle ein (eMail an sachsen@lernorte.eu). Die Antragsbearbeitung erfolgt innerhalb einer Woche.
Bitte bearbeiten Sie das Formular nicht im Browser, sondern in einem üblichen PDF-Programm, nachdem Sie die Datei auf Ihren Computer runtergeladen haben.
Für die Planung der An- und Abreise stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.
Zum einen ist die Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs möglich. Suchen Sie sich eine Verbindung unter Nutzung möglicher Vergünstigungen heraus. Bewahren Sie die Belege und Fahrkarten für die spätere Abrechnung auf.
Sollte keine angemessene Beförderung mit dem Öffentlichen Personenverkehr möglich sein, können Sie auch regionale Reiseunternehmen nutzen. In dem Fall sind bei Reisekosten über 500 € drei Reisekostenangebote einzuholen, auch wenn max. 500 € Erstattung beantragt werden. Die Angebote sind nach Ende der Fahrt dem Abrechnungsformular beizufügen. Berücksichtigt wird das wirtschaftlichste Angebot.
Nach Genehmigung des Kostenerstattungsantrags und spätestens 2 Wochen nach der Durchführung der Bildungsfahrt ist Folgendes an uns zu schicken:
- per E-Mail: das vollständig ausgefüllte Abrechnungsformular als nicht-eingescannte und also von uns noch bearbeitbare PDF-Datei (unten als Download, bitte die jeweils aktuellste Version von unserer Webseite verwenden!) und
- per Post:
– das ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Abrechnungsformular,
– die Originalbelege aller Ausgaben (Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc.),
– ggf. Originalfahrscheine bei ÖPV (Datum, Personenzahl und Strecke müssen klar aus dem Fahrtkostenbeleg oder dem Fahrschein hervorgehen),
– ggf. die drei regionalen Fahrtkostenangebote sowie
– die Besuchsbestätigung (die Vorlage finden Sie auf unserer Webseite).
Nach vollständiger Einreichung der notwendigen Unterlagen erfolgt die Erstattung auf ein angegebenes Konto. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen ausschließlich die angefallenen Fahrtkosten und die Kosten zur Nutzung des pädagogischen Angebots (Eintrittsgebühren, Sachmittel, Honorare etc.) in einem Rahmen von maximal 500 €. Sollte dieser Erstattungsrahmen nicht vollkommen ausgeschöpft werden, vermindert sich der Erstattungsbetrag entsprechend. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Beispielkalkulationen
Fahrtkosten mit der Bahn 364 €
Kosten der Führung 60 €
Gesamtausgaben 424 €
Kostenerstattung 424 €
Fahrtkosten mit einem Reisebus 550 €
Kosten der Führung 0 €
Gesamtausgaben 550 €
Kostenerstattung 500 €

Antragsformulare und andere Downloads
Informationen zum Download
Anmeldung eines neuen Lernortes
Fehlt ein Lernort in unserer Broschüre, laden Sie sich bitte den Anmeldebogen runter und schicken Sie ihn an unsere eMail-Adresse.

Häufig gestellte Fragen
Nur, wenn aus dem Beleg klar hervorgeht, wie viele Personen an welchem Tag von wo nach wo gefahren sind.
Nein, erst ab 500,01 €.

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